Errichtung von privaten Verträgen

Errichtung von privaten Verträgen

Errichtung von privaten Verträgen

  • Miet- und Pachtverträge
  • Grundstückskaufverträge
  • Verträge zum Erwerb von Wohnungseigentum
  • Eheverträge
  • Erb- und Erbverzichtsverträge
  • Anmerkung: Sollte für den von Ihnen gewünschten Vertrag die Notariatsaktsform vorgeschrieben sein (wie etwa im Fall des Erbverzichtsvertrages), dann erfolgt die Errichtung Ihres Vertrags in Zusammenarbeit mit einer Notariatskanzlei.

application/pdf Kurier Artikel zum Thema Miete und Pacht (902KiB)